Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten im Rahmen der Primärprävention nach § 20 SGB Abs. 1 V finanziell bei Maßnahmen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern helfen.
Sie übernehmen bei der Teilnahme an anerkannten Präventionskursen 80 bis z.T. 100 % der Kursbeiträge. Die Voraussetzung für eine Bezuschussung ist eine regelmäßige Teilnahme.
Regelmäßig im Sinne der Krankenkassen bedeutet, die Versicherten haben an 80 % der Kurstermine teilgenommen.
Meine Präventionsangebote sind von den Krankenkassen anerkannt und werden finanziell bezuschusst!
Es gibt drei Präventionsbereiche:
Bewegung – Ernährung – Stressbewältigung und Entspannung.
Fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach wie die Bezuschussungspraxis Ihrer Krankenkasse aussieht.
Als Kursteilnehmer treten Sie finanziell zunächst in Vorleistung, am Ende des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung/ Quittung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse zwecks rückwirkender Bezuschussung einreichen können. Die Krankenkassen überweisen die Zuschüsse in der Regel relativ zügig, so dass für Sie nur ein geringer Eigenanteil übrig bleibt.
Ich arbeite mit folgenden Krankenkassen zusammen:
- AOK | Allgemeine Ortskrankenkassen
- BEK/ GEK | Barmer GEK Krankenkasse
- BKK | Betriebskrankenkassen
- DAK | Deutsche Angestellten Krankenkasse
- IKK | Innungskrankenkassen
- TK | Techniker Krankenkasse
Sollte Ihre Krankenkasse nicht genannt sein, nehmen Sie bitte
Auch einige privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Gesundheitskurse. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse.